Honorar

Psychotherapie (Einzeltherapie)
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe können die Kosten je nach individuellem Tarif anteilig übernehmen. Eine verbindliche Auskunft erteilt die jeweilige Versicherung oder Beihilfestelle. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.

Paar- und Familientherapie, Beratung und Coaching
Diese Leistungen sind Selbstzahlerangebote. Coaching kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden; dies ist individuell zu prüfen.


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